Neues Jahr, neue Entwicklungen in den Sozialversicherungen! In diesem Newsletter erfahren Sie, welche Veränderungen das Jahr 2024 mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist der 3. März 2024, wo wir über zwei AHV-Vorlagen abstimmen.
Zusätzlich werfen wir einen Blick auf die Lohn- und Entgeltbestimmungen in der Schweiz gemäss Art. 5 Abs. 2 AHVG und Art. 11 AHVV. Der Fokus liegt dabei auf Naturalleistungen, Verpflegung, Unterkunft und besonderen Ereignissen.
Eine häufig gestellte Frage betrifft das Verhalten von Arbeitgebern bei der Kündigung erkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ob eine solche Kündigung als missbräuchlich einzustufen ist. Lesen Sie den vollständigen Gerichtsentscheid, um mehr Klarheit zu erhalten.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Kollegiale Grüsse
Prof. Dr. Dieter Pfaff
Präsident veb.ch
Pia Käser
Co-Leiterin Geschäftsstelle / Marketing- und Produktmanagement
Die wichtigsten Änderungen in den Sozialversicherungen
Die wichtigsten Änderungen in den Sozialversicherungen hat Rosemarie Rossi für Sie zusammengefasst. Die Übersicht zeigt, welche Neuerungen in den Sozialversicherungen auf uns zukommen. Zudem sind die ab 2024 geltenden Leistungen und Grenzwerte der Sozialversicherungen anschaulich dargestellt und als Arbeitsinstrument einsetzbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden AHV-Vorlagen am 3. März 2024 zur Abstimmung zu bringen:
Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente.
Volksinitiative für eine nachhaltige Altersvorsorge, inklusive erhöhtem Rentenalter.
10 Jahre rückwirkende Einzahlung in die Säule 3a
Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Es besteht die Option, bis zu 10 Jahre rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der BVV 3 befinden sich derzeit in der Vernehmlassung, die bis zum 6. März 2024 läuft.
Möchten Sie mehr zu den Aktualitäten in den Sozialversicherungen erfahren? Besuchen Sie unser Tagesseminar "Neuerungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht" am Mittwoch, 22. Mai 2024, im Hotel Marriott in Zürich; das Seminar findet im hybriden Format statt.
Für weitere Informationen klicken Sie auf einen der Buttons.
Ein praxisnahes Beispiel aus der Kinderbetreuungsbranche zeigt, wie eine Gesellschaft nach einer Arbeitgeberkontrolle erfolgreich zusätzliche Lohnbeiträge für nicht erfasste Mitarbeiter-Mittagessen einforderte und vor dem Bundesgericht obsiegte.
Häufig stellt sich die Frage, ob das Verhalten des Arbeitgebers als missbräuchlich anzusehen ist, wenn er einem erkrankten Mitarbeitenden kündigt, und ob die entsprechende Kündigung als missbräuchlich betrachtet werden kann. Lesen Sie den gesamten Gerichtsentscheid.
Der Lohnausweis: Die Folgen für die AHV, Steuern und MWST
Am Donnerstag, 11. Januar 2024, findet von 08.30 - 12.00 Uhr ein PraxisKompakt Kurs online statt.
Sie erhalten Einblicke in die aktuellen, erforderlichen Angaben auf dem Lohnausweis. Dabei wird erklärt, welche Positionen darin aufgeführt werden müssen, was steuer- und AHV-pflichtig ist, sowie wie die Mehrwertsteuer anwendbar ist. Unsere Referenten, Urs Denzler und Cyrill Habegger, behandeln diese Themen praxisnah.